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Wird meine neue Brille von der Krankenkasse bezahlt? Diese Zuschüsse gibt es!

Erstattung von Brillen von der Krankenkasse

Es ist wieder mal Zeit für eine neue Brille und Sie fragen sich ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt? Gerne verschaffen unsere Optiker und Optikerinnen Ihnen einen Durchblick zu diesem Thema.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten Ihrer Brille werden nur unter bestimmten medizinischen Umständen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, z.B. bei sehr starker Sehkorrektur oder bei stark beeinträchtigtem Sehvermögen. Ebenfalls übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer neuen Brille von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bezahlt wird ein fester Betrag für die Brillengläser sowie der Termin und die Beratung durch den Optiker.

Wann zahlt meine Versicherung eine neue Brille?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt Ihre Brille nur dann, wenn eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft:

  • Sie sind unter 18 Jahren und benötigen eine Sehhilfe
  • Sie haben eine starke Weit- oder Kurzsichtigkeit von mehr als +/- 6.0 Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung von mehr als +/- 4.0 Dioptrien
  • Sie haben eine Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 gemäss WHO Klassifizierung. Das heißt, Ihre Sehleistung mit beiden Augen und passender Sehhilfe beträgt weniger als 30%

 
Wann zahlt die Krankenkasse die Brille?

 

In allen drei Fällen ist es wichtig, dass Sie zuerst einen Augenarzt oder eine Augenärztin aufsuchen, die Ihnen die Brillengläser verordnet, andernfalls übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten der Gläser nicht. Kinder bis 14 Jahre benötigen immer ein Rezept vom Augenarzt für eine neue Brille. Bei 14– bis 17-Jährigen kann für ein Folgerezept auch ein Augenoptiker aufgesucht werden. Sind Sie stark sehbeeinträchtigt oder haben eine hohe Korrektur, empfiehlt es sich, regelmäßig den Gesundheitszustand Ihrer Augen zu überprüfen.

Wieviel zahlt die Krankenkasse für meine neue Brille?

Es ist gesetzlich geregelt, dass Ihre Krankenkasse einen Festbetrag für die Korrekturgläser übernimmt. Die Kosten variieren je nach Material, Sehstärke und der Qualitätsstufe des Glases. Die Festbeträge liegen zwischen 10 und 112 Euro pro Glas. Anhand Ihres Rezepts kann der Optiker den genauen Preis ermitteln. Oft handelt es sich um Standardgläser. Sollten Sie sich jedoch für hochwertigere Gläser entscheiden, beispielsweise entspiegelte oder speziell gehärtete Gläser, dann müssen Sie für den Aufpreis der Gläser selber aufkommen.

Die Kosten für die Fassung- und Gläserberatung durch ihren Optiker oder Optikerin, sowie das Einschleifen der Gläser und die Anpassung der Brille sind im Festbetrag enthalten und werden von der Krankenversicherung übernommen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie den Augenoptiker frei wählen können oder ob Sie sich an einen Vertragspartner wenden müssen, damit die Kosten übernommen werden.

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Wie sieht der Zuschuss einer Brille bei einer privaten Krankenversicherung aus?

Sind sie bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, sind die Bedingungen je nach Krankenversicherung verschieden. Private Krankenversicherungen bieten Zusatzversicherungen für Brillen und Linsen an, oft mit unterschiedlichen Tarifoptionen. Möglicherweise erhalten Sie alle zwei Jahre einen Pauschalbeitrag oder die Kosten werden einzeln abgerechnet.

Hochwertigere Gläser sind auch hier mit einem Aufpreis verbunden. Da die Leistungen unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren.

Werden die Kosten von Kontaktlinsen ebenfalls von der Krankenkasse übernommen?

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Kontaktlinsen werden in den meisten Fällen nicht von der Krankenkasse übernommen. Nur wenn spezielle medizinische Gründe vorliegen und mit Kontaktlinsen eine deutlich bessere Sehleistung herbeigeführt werden kann. Einige Gründe dafür könnten sein:

  • eine Weit- oder Kurzsichtigkeit über +/-8.00 Dioptrien
  • unregelmässige Achsenlage der Hornhautverkrümmung
  • Keratokonus (kegelförmige Verformung der Hornhaut)
  • der Verlust der eigenen Linse
  • Korrekturunterschied zwischen beiden Augen von mehr als 2.00 Dioptrien

Ihre gesetzliche Krankenversicherung wird also nur in speziellen Fällen für Ihre Linsen aufkommen. Falls Sie sich aber trotzdem für Kontaktlinsen entscheiden und Anspruch auf einen Festbetrag an Brillengläser haben, können Sie den Zuschuss an den Linsen anrechnen lassen.

Welche Kosten trage ich selber?

Die Brillenfassung sowie Pflegemittel für Kontaktlinsen werden nicht übernommen und sind immer zu Ihren Lasten.

Vergessen Sie nicht die gesetzliche Zuzahlung von 10% des Kaufpreises, welche mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro beträgt.

Ab wann und auf wieviele Brillen habe ich Anspruch?

Ihre gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen die Brillengläser für 1 Brille erstatten. Für alle weiteren Brillen, z.B. Computerbrillen, Sportbrillen oder Sonnenbrillen müssen Sie selber aufkommen.

Kinder im schulpflichtigen Alter haben Anspruch auf eine Sportbrille als Zweitbrille. Die Brillenfassung geht auch hier zu Ihren Lasten. Wann haben Sie Anspruch auf eine neue Brille? Bei unveränderten Korrekturwerten haben Sie Anspruch auf neue Gläser alle 3 Jahre. Sollte sich Ihre Sehleistung um mindestens 0.5 Dioptrien verschlechtern, haben Sie auch früher Anspruc, wenn Sie ein neues Augenarztrezept vorweisen. Falls die Brille Ihres Kindes unter 14 Jahren verloren geht oder beschädigt ist, können Sie in den ersten drei Monaten nach dem Kauf direkt beim Optiker eine neue Brille kaufen. Danach benötigen Sie ein neues Augenarztrezept.

Kinder von 14 bis 17 Jahren können einen Sehtest beim Augenoptiker durchführen. Es empfiehlt sich jedoch auch hier ein regelmässiger Augenuntersuch beim Augenarzt.

Schritt für Schritt Guide für eine neue Brille

Wird Ihre Brille von der Krankenkasse bezahlt, dann folgen Sie diesen Schritten:

  1. Gehen Sie zu Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin für ein neues Rezept. Hier werden die Kosten des Sehtests direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnet
  2. Besuchen Sie einen Optiker, der von Ihrer Krankenkasse als Vertragspartner anerkannt ist.
  3. Sie erhalten eine Beratung zur Fassung und Gläser. Der Optiker wird den Festbetrag der Gläser direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Allfällige Aufpreise der Gläser sowie die Kosten für die Brillenfassung sind direkt beim Optiker zu bezahlen.

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Quellen:

1. Barmer Krankenversicherung, https://www.visionease.com/…gebypage.pdf
2. Krankenkassen Deutschland, https://www.krankenkassen.de/…fen-brillen/
3. GKV Spitzenverband, https://www.gkv-spitzenverband.de/…ehhilfen.pdf